Das Arbeitsrecht umfasst begrifflich die Summe der Rechte und Pflichten, die sich aus einer Erwerbstätigkeit ergeben. Unser Beratungsansatz beginnt möglichst frühzeitig, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen oft auch vermieden werden können und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhalten bleibt.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht sind:
Im Einzelnen reicht die Themenvielfalt im Arbeitsrecht dabei von der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen nach neuester Rechtslage, Befristungen, Teilzeitmodellen, Arbeitszeitkonten, flexiblen Vergütungsmodellen über die Abwicklung von Altersteilzeitverträgen oder das Führen von Arbeitsgerichtsverfahren in den Themenbereichen von Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen oder auch nachvertraglichen Wettbewerbsverboten u.v.m.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir: